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Tachograph & Recht 03. Oktober 2026

Heimkehrpflicht, Kabotage, Entsenderegeln – der aktuelle Stand

EU-Mobilitätspaket 2026: Was sich für Spediteure und Fahrer endgültig ändert

Das EU-Mobilitätspaket I, beschlossen 2020, ist mittlerweile in allen Stufen umgesetzt. Was viele Unternehmen aber noch nicht vollständig im Griff haben: die neuen Regeln zur Fahrer-Heimkehr, zur Kabotage und die strikten Entsendebestimmungen. Wir fassen zusammen, was 2026 gilt und worauf Disponenten bei der Tourenplanung achten müssen.

EU-Mobilitätspaket 2026: Was sich für Spediteure und Fahrer endgültig ändert

Das EU-Mobilitätspaket I wurde 2020 beschlossen, in mehreren Stufen eingeführt und ist heute vollständig in Kraft. Trotzdem stolpern viele Speditionen und Fahrer noch über einzelne Bestimmungen – oft erst bei einer Kontrolle. Hier kommt der Praxis-Überblick, was 2026 gilt.

Die drei Säulen des Mobilitätspakets

Das Paket regelt drei Bereiche:

  1. Sozialvorschriften – Lenk- und Ruhezeiten, Heimkehr, Kabinenruhe
  2. Marktzugang – Kabotage, Cooling-off, Niederlassungspflichten
  3. Entsendung – Mindestlohn, Meldepflicht, Dokumentation

Wir gehen sie in dieser Reihenfolge durch.

Heimkehrpflicht: Alle vier Wochen nach Hause

Mindestens alle vier Wochen muss der Fahrer zurück in das Heimatland oder den Betriebssitz kehren, um dort eine regelmäßige Wochenruhezeit (mindestens 45 Stunden) zu verbringen. Wer zwei reduzierte Wochenruhezeiten hintereinander nimmt, sogar alle drei Wochen.

In der Praxis:

  • Der Arbeitgeber muss die Heimkehr organisieren und dokumentieren – Flugticket, Auto, Fährbuchung
  • Der Fahrer darf die Heimkehr nicht selbst tragen müssen (keine eigenen Kosten)
  • Die Heimkehr muss nachweisbar sein – Buchungsbelege, Fahrer-Bestätigung

Bußgeld bei Verstoß: 1.500 € für den Unternehmer, 500 € für den Fahrer (Deutschland).

Wochenruhezeit nicht in der Kabine

Wir hatten es im Lenk- und Ruhezeiten-Artikel schon erwähnt: Die regelmäßige Wochenruhezeit von 45 Stunden darf nicht in der Fahrerkabine erfolgen. Es muss eine geeignete Unterkunft mit Bett und Sanitäranlagen bereitstehen, bezahlt vom Arbeitgeber.

Reduzierte Wochenruhezeiten (24h) sind in der Kabine weiterhin erlaubt – aber jede zweite Woche muss eine 45h-Ruhe in echter Unterkunft sein.

Kabotage: 3 in 7, dann Cooling-off

Kabotage sind Beförderungen innerhalb eines anderen Mitgliedstaats nach einer grenzüberschreitenden Anlieferung. Regeln:

  • Maximal drei Kabotagefahrten in sieben Tagen nach Entladung der grenzüberschreitenden Sendung
  • Anschließend Cooling-off-Periode: vier Tage darf der LKW in diesem Mitgliedstaat keine Kabotage durchführen
  • Nachweis über internationalen Frachtbrief (CMR) und Belege

Beispiel: Ein deutscher LKW bringt Ware nach Mailand. Anschließend darf er innerhalb Italiens drei Touren machen, dann muss er für vier Tage raus aus Italien (oder anderes laden).

Niederlassungspflicht: Echter Sitz, keine Briefkasten-Firmen

Seit 2022 prüfen die Behörden härter, ob ein Speditionsunternehmen tatsächlich in dem Land ansässig ist, in dem es gemeldet ist. Stichwörter: „regelmäßige Geschäftstätigkeit", „Verwaltung im Mitgliedstaat", „Lkw kehren regelmäßig zurück".

Konsequenz für die Praxis:

  • Eine ausschließlich osteuropäische Niederlassung mit überwiegendem Westeuropa-Verkehr wird gezielt geprüft
  • LKW müssen mindestens alle acht Wochen zurück zur Niederlassung
  • Wer das nicht einhält, riskiert den Verlust der Gemeinschaftslizenz

Entsendung: Wenn der Fahrer in einem anderen EU-Land arbeitet

Bei grenzüberschreitenden Transporten, die als Entsendung gelten, müssen folgende Regeln des Ziellandes eingehalten werden:

  • Mindestlohn des Ziellandes
  • Urlaubsregelungen des Ziellandes (anteilig)
  • Dokumentationspflichten des Ziellandes

Welche Fahrten sind Entsendung?

  • Kabotage → ja, immer Entsendung
  • Bilateraler Verkehr (Deutschland → Frankreich → zurück nach Deutschland) → nein
  • Cross-Trade (z.B. deutsche Spedition fährt Frankreich → Spanien) → ja

Die Meldung erfolgt über das IMI-Portal (Internal Market Information System) der EU vor Antritt der Fahrt. Pro Fahrt eine separate Meldung. Wer das vergisst, riskiert empfindliche Bußgelder im jeweiligen Mitgliedstaat.

Smart Tachograph 2: Pflicht, mit Verzögerung

Der Smart Tachograph der zweiten Generation (Gen 2) ist seit 21. August 2023 für neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht. Nachrüstung:

  • Bis 31. Dezember 2024: alle Tachographen erste Generation (analog & alt-digital) im grenzüberschreitenden Verkehr müssen ersetzt sein
  • Bis 18. August 2025: Smart Tachograph Gen 1 muss durch Gen 2 ersetzt sein

Stand 2026: Wer noch alte Hardware in grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeugen hat, ist im Verzug. Bei einer Kontrolle droht ein Bußgeld bis 5.000 €.

Mehr dazu im Artikel Smart Tachograph: Funktionen und Generationen.

Was bedeutet das praktisch für Disponenten?

Drei Dinge:

  1. Tourenplanung muss Heimkehrpflicht abdecken – ein Fahrer darf nicht vergessen werden auf einer Vier-Wochen-Rundreise
  2. Kabotage-Counter pro LKW pflegen – am besten in der Telematik-Software oder im TMS
  3. Entsendungs-Meldungen automatisieren – manuelles Eintragen ins IMI ist fehleranfällig und teuer; gute TMS-Anbieter haben Schnittstellen

Häufige Fragen

Was, wenn der Fahrer nicht heim will? Geht trotzdem. Die Heimkehrpflicht ist eine Pflicht des Unternehmers, nicht eine Option für den Fahrer. Verzicht ist rechtlich unwirksam.

Gilt das auch für Transporter unter 3,5 t? Bisher nein – aber für Transporter ab 2,5 t kommt ab 1. Juli 2026 die Tachographenpflicht. Die Lenk- und Ruhezeiten gelten dann analog im grenzüberschreitenden Verkehr.

Ist Cabotage in Großbritannien noch geregelt? Großbritannien ist nicht mehr in der EU. Es gelten separate bilaterale Abkommen, Kabotage ist dort sehr restriktiv.


Quellen:

  • Verordnung (EU) 2020/1054 (Sozialvorschriften)
  • Verordnung (EU) 2020/1055 (Marktzugang)
  • Richtlinie (EU) 2020/1057 (Entsendung)
  • BAG-Mitteilungen zur Kontrolle

Hinweis: Stand Mai 2026. Keine Rechtsberatung.

Cover: KI-generiert mit OpenAI gpt-image-1

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