Wer stehen bleiben muss, welche Ladungen fahren dürfen und welche Feiertage du einplanen solltest
Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw: Regeln 2026/27
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach § 30 StVO gilt von 0 bis 22 Uhr. Wir zeigen, welche Fahrzeuge betroffen sind, welche Ausnahmen es gibt, was ein Verstoß kostet und welche Feiertage bis Ende 2027 in deine Tourenplanung gehören.

Ende Oktober beginnt die Jahreszeit, in der Feiertage und Wochenenden gern zusammenfallen. Am 31. Oktober ist in vielen Ländern Reformationstag, einen Tag später in anderen Allerheiligen, und an Weihnachten 2026 schließt der zweite Feiertag direkt an den Sonntag an. Für einen Fuhrpark mit schweren Lkw heißt das: Touren müssen früher fertig sein, Fahrzeuge stehen länger, und wer die Planung zu knapp ansetzt, steht mit voller Ladung auf dem Rastplatz. Hier bekommst du den Überblick, was gilt und wie du es in die Disposition einbaust.
Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Was § 30 StVO regelt
Die Grundregel steht in § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung. An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr keine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen und keine Anhänger hinter Lkw zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Güterbeförderung eingesetzt werden. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die dazugehörigen Leerfahrten. Ab 22 Uhr darf wieder gefahren werden, was viele Betriebe für den Start in die neue Woche nutzen.
Drei Punkte entscheiden, ob dein Fahrzeug betroffen ist:
- Gesamtmasse: Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse laut Zulassung, nicht das tatsächliche Gewicht an diesem Tag. Ein leerer 12-Tonner fällt also genauso darunter wie ein voll beladener.
- Anhänger: Hängt ein Anhänger hinter einem Lkw, kommt es nach dem Wortlaut nicht auf die 7,5 Tonnen an. Gerade bei als Lkw zugelassenen Transportern mit Anhänger wird das gern übersehen.
- Zweck: Erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Güterbeförderung. Wer privat umzieht oder ein Wohnmobil fährt, ist nicht gemeint.
Welche Feiertage zählen
Nicht jeder Feiertag löst das Fahrverbot aus. § 30 Absatz 4 StVO zählt abschließend auf, welche Tage gemeint sind. Bundesweit sind das Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 3. Oktober sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Drei weitere Tage gelten nur in bestimmten Ländern:
| Feiertag | Fahrverbot in |
|---|---|
| Fronleichnam | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
| Reformationstag (31.10.) | Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
| Allerheiligen (01.11.) | Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland |
Andere landesweite Feiertage wie der 6. Januar, der 8. März in Berlin oder der Buß- und Bettag in Sachsen stehen nicht in dieser Liste. An diesen Tagen gilt das Lkw-Fahrverbot nach § 30 StVO also nicht, auch wenn dein Kunde vielleicht geschlossen hat.
Wichtig für die Planung: Das Verbot hängt am Feiertag, nicht am Wochentag. Fällt ein Feiertag auf einen Samstag, darfst du an diesem Samstag nicht fahren. So entsteht schnell ein langes Wochenende, an dem schwere Fahrzeuge zwei Tage am Stück stehen.
Die Termine bis Ende 2027 im Überblick
| Datum | Feiertag | Was das für die Woche heißt |
|---|---|---|
| Sa, 31.10.2026 | Reformationstag (regional) | in neun Ländern Samstag und Sonntag gesperrt |
| So, 01.11.2026 | Allerheiligen (regional) | fällt auf den Sonntag |
| Fr, 25.12. bis So, 27.12.2026 | Weihnachten | drei Tage am Stück kein Fahren |
| Fr, 01.01.2027 | Neujahr | langes Wochenende |
| Fr, 26.03. bis Mo, 29.03.2027 | Karfreitag bis Ostermontag | Freitag und Montag gesperrt, dazwischen der Sonntag |
| Sa, 01.05.2027 | Tag der Arbeit | Samstag und Sonntag gesperrt |
| Do, 06.05.2027 | Christi Himmelfahrt | Fahrverbot mitten in der Woche |
| Mo, 17.05.2027 | Pfingstmontag | Sonntag und Montag gesperrt |
| Do, 27.05.2027 | Fronleichnam (regional) | Fahrverbot mitten in der Woche |
| So, 03.10.2027 | Tag der Deutschen Einheit | fällt auf den Sonntag |
| Mo, 01.11.2027 | Allerheiligen (regional) | Sonntag und Montag gesperrt |
| Sa, 25.12. und So, 26.12.2027 | Weihnachten | Samstag und Sonntag gesperrt |
Praxis-Tipp: Bei regionalen Feiertagen zählt, wo das Fahrzeug gerade fährt, nicht wo dein Betrieb sitzt. Eine Tour von Hamburg nach Köln am 1. November ist in Hamburg erlaubt, in Nordrhein-Westfalen aber nicht.
Ausnahmen: Welche Fahrten trotzdem erlaubt sind
§ 30 Absatz 3 StVO nennt eine Reihe von Fällen, in denen das Verbot nicht gilt. Für die meisten kleinen und mittleren Fuhrparks sind diese relevant:
- Kombinierter Verkehr: Fahrten zum Verladebahnhof oder vom Entladebahnhof, begrenzt auf 200 Kilometer Entfernung, sowie Fahrten von und zu einem Hafen im Umkreis von höchstens 150 Kilometern.
- Verderbliche Lebensmittel: frische Milch und Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse, frischer Fisch, lebende Fische und Fischerzeugnisse sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse.
- Bestimmte tierische Nebenprodukte nach EU-Recht sowie der Transport lebender Bienen.
- Bergung, Abschleppen und Pannenhilfe bei Unfällen oder in Notfällen.
- Leerfahrten, die mit diesen Ausnahmen zusammenhängen.
Dazu kommen Fahrten nach dem Bundesleistungsgesetz und Fahrten im militärischen Auftrag. Für dich als Disponent heißt das: Ein Kühl-Lkw mit frischem Gemüse darf am Sonntag rollen, derselbe Lkw mit Tiefkühlpizza oder Konserven im Zweifel nicht. Die Ausnahme hängt an der Ware, nicht am Fahrzeug. Halte deshalb die Frachtpapiere so bereit, dass bei einer Kontrolle klar erkennbar ist, was geladen ist.
Ausnahmegenehmigung beantragen
Passt keine der gesetzlichen Ausnahmen, bleibt der Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde nach § 46 Absatz 1 Nr. 7 StVO. Die Behörde kann eine Ausnahme im Einzelfall oder allgemein für bestimmte Antragsteller erteilen. Die Hürde ist hoch: Die Fahrt muss dringend sein, rein wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe reichen in der Regel nicht. Häufig verlangen die Behörden Frachtpapiere, Fahrzeugschein und bei längeren Strecken einen Nachweis, dass die Bahn keine Alternative ist. Rechne mit einigen Tagen Bearbeitungszeit, manche Behörden bitten um mindestens eine Woche Vorlauf. Den Bescheid muss der Fahrer mitführen und bei einer Kontrolle aushändigen.
Sonderfall Sommer: die Ferienreiseverordnung
Zusätzlich zum Sonntagsverbot gibt es die Ferienreiseverordnung. Diese sperrt Lkw über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August zwischen 7 und 20 Uhr, allerdings nur auf ausgewählten Strecken. Die Verordnung listet 22 Autobahnabschnitte, darunter große Teile von A 1, A 3, A 8 und A 9, sowie zwei Bundesstraßenabschnitte. Die Ausnahmen ähneln denen des Sonntagsverbots. Die Verordnung wurde zuletzt im Juni 2026 geändert, prüfe die Streckenliste deshalb vor der Sommerplanung im aktuellen Text, statt dich auf eine alte Übersicht zu verlassen.
Was ein Verstoß kostet
Nach der Bußgeldkatalog-Verordnung kostet eine verbotswidrige Fahrt am Sonntag oder Feiertag den Fahrer 120 Euro. Wer als Halter die Fahrt anordnet oder zulässt, zahlt 570 Euro (laufende Nummern 119 und 120 der Anlage). Rechtsgrundlage ist § 49 Absatz 1 Nr. 25 StVO in Verbindung mit § 30 Absatz 3. Ein Fahrverbot sieht der Katalog für diesen Verstoß nicht vor. Teurer als das Bußgeld ist oft der Folgeschaden: Muss der Lkw nach einer Kontrolle bis 22 Uhr stehen, kommt die Lieferung trotzdem zu spät.
Der höhere Betrag für den Halter hat einen Grund: Wenn eine Tour nur mit Sonntagsfahrt aufgeht, liegt das Problem in der Disposition.
So baust du das Fahrverbot in die Planung ein
Damit Feiertage nicht jedes Jahr wieder überraschen, helfen ein paar feste Gewohnheiten:
- Feiertage früh eintragen: Lege die Termine aus der Tabelle oben einmal im Jahr in deinem Dispo-Kalender an, regionale Feiertage mit dem betroffenen Land.
- Touren rückwärts planen: Rechne vom Beginn des Fahrverbots zurück und plane Lenk- und Ruhezeiten so, dass Fahrer und Fahrzeug vorher am Ziel oder am Standort sind.
- Wochenruhe nutzen: Ein langes Feiertagswochenende eignet sich gut, um die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit zu legen. Achte dabei darauf, dass sie nicht im Fahrzeug verbracht werden darf.
- Ausnahmen dokumentieren: Bei frischen Lebensmitteln müssen die Papiere die Ware eindeutig ausweisen. Bei Mischladungen vorher klären, ob die Ausnahme noch trägt.
Wenn du Touren, Fahrzeuge und Fahrer in TADMIN planst, kannst du die Feiertage als Sperrtage anlegen und siehst bei der Disposition sofort, welche Tour vor dem Wochenende fertig sein muss.
Häufige Fragen
Gilt das Sonntagsfahrverbot auch für Transporter bis 3,5 Tonnen? Für den Transporter allein nicht. Zieht ein als Lkw zugelassener Transporter aber einen Anhänger für eine gewerbliche Güterbeförderung, fällt die Fahrt nach dem Wortlaut von § 30 Absatz 3 StVO unter das Verbot.
Darf ich am Sonntag leer zum Betriebshof fahren? Nein, Leerfahrten sind ausdrücklich mit erfasst. Erlaubt sind nur Leerfahrten, die mit einer der gesetzlichen Ausnahmen zusammenhängen, etwa nach einer Fahrt mit frischer Milch.
Gilt das Verbot auch für ausländische Lkw? Ja. Das Fahrverbot gilt für alle Fahrzeuge auf deutschen Straßen, unabhängig vom Kennzeichen. Umgekehrt haben viele Nachbarländer eigene Wochenend- und Feiertagsverbote mit abweichenden Zeiten, die du für Auslandstouren gesondert prüfen solltest.
Droht ein Fahrverbot? Nein. Die Bußgeldkatalog-Verordnung sieht für Fahrer und Halter jeweils nur ein Bußgeld vor, kein Fahrverbot.
Quellen:
- Straßenverkehrs-Ordnung § 30 (Sonn- und Feiertagsfahrverbot): gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html
- Straßenverkehrs-Ordnung § 46 (Ausnahmegenehmigung): gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
- Ferienreiseverordnung: gesetze-im-internet.de/ferreisev_1985
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage: gesetze-im-internet.de/bkatv_2013
- Landeshauptstadt Stuttgart, Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen: stuttgart.de
Hinweis: Stand Oktober 2026. Ausnahmegenehmigungen und Gebühren regeln die zuständigen Behörden vor Ort. Keine Rechtsberatung.