Was du vor dem ersten Frost prüfen solltest – und wer dafür geradesteht
Lkw-Wintercheck: Batterie, Druckluft, Reifen und Eis
Der Lkw-Wintercheck entscheidet, ob deine Fahrzeuge an frostigen Morgen pünktlich vom Hof kommen. Wir zeigen, welche Punkte du im Oktober angehen solltest, was StVO und DGUV dazu verlangen und welche Bußgelder drohen, wenn Reifen, Sicht oder Licht nicht stimmen.

Der erste Frostmorgen kommt meist früher als gedacht. Dann springt ein Lkw nicht an, ein anderer verliert Luft am Bremskreis, und beim dritten liegt eine Eisplatte auf dem Planendach. Jeder dieser Fälle kostet dich eine Tour, manchmal auch ein Bußgeld oder einen Schaden. Ein Wintercheck im Oktober ist deshalb keine Kür, sondern die günstigste Versicherung gegen Ausfälle in der kalten Saison.
Lkw-Wintercheck: wer zuständig ist
Bevor es an die Technik geht, lohnt ein Blick auf die Verantwortung, denn die liegt nicht nur beim Fahrer.
- Fahrer: Nach § 23 Abs. 1 StVO muss er dafür sorgen, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist, die Sicht nicht beeinträchtigt wird und die vorgeschriebene Beleuchtung betriebsbereit ist. Die DGUV Vorschrift 70 verlangt in § 36, dass er vor jeder Schicht die Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen prüft und Mängel meldet. Gefährdet ein Mangel die Betriebssicherheit, muss er den Betrieb einstellen.
- Unternehmer: Nach § 57 DGUV Vorschrift 70 lässt du jedes Fahrzeug bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr, durch einen Sachkundigen prüfen und das Ergebnis schriftlich festhalten.
- Halter: Wer anordnet oder zulässt, dass ein Lkw bei Glätte ohne passende Bereifung fährt, zahlt selbst ein Bußgeld (dazu unten mehr).
Für dich als Fuhrparkverantwortlichen heißt das: Der Wintercheck ist eine gute Gelegenheit, die jährliche Prüfung und die Einweisung der Fahrer in die Abfahrtkontrolle zusammenzulegen.
Batterie und Elektrik
Kälte ist für Starterbatterien doppelt hart. Die chemische Reaktion läuft langsamer, gleichzeitig braucht ein kalter Motor mehr Strom zum Anlassen. Dazu kommen Standheizung, Kühlbox und Ladegeräte im Fahrerhaus, die über Nacht an der Batterie ziehen.
Lass die Batterien deshalb mit einem Tester messen, der nicht nur die Spannung, sondern auch die Startleistung prüft. Eine Batterie, die im September noch knapp reicht, schafft den ersten Morgen mit minus acht Grad oft nicht mehr. Prüfe außerdem Pole und Massekabel auf Korrosion und den Sitz der Klemmen. Bei Fahrzeugen, die übers Wochenende stehen, hilft ein Erhaltungsladegerät auf dem Hof.
Praxis-Tipp: Notiere bei jedem Fahrzeug das Einbaudatum der Batterie. Wenn du weißt, welche Batterien in ihren fünften Winter gehen, kannst du sie planbar tauschen statt am Straßenrand.
Druckluftanlage und Bremsen
Wasser in der Druckluftanlage ist im Sommer lästig, im Winter gefährlich. Es friert in Leitungen und Ventilen ein, Bremsen sprechen verzögert an oder lösen nicht. Der Lufttrockner soll das verhindern, seine Kartusche hat aber eine begrenzte Lebensdauer.
Diese Punkte gehören in den Check:
- Lufttrockner-Kartusche nach Herstellervorgabe tauschen, wenn das Intervall naht
- Luftbehälter entwässern und auf Öl oder Wasser im Kondensat achten
- Leitungen, Kupplungsköpfe und Dichtringe zum Auflieger auf Risse prüfen
- Füllzeit der Anlage beobachten: Dauert sie spürbar länger als sonst, ist irgendwo eine Undichtigkeit
Findet der Fahrer bei der Abfahrtkontrolle Wasser im Behälter oder hört er Luft entweichen, ist das ein Mangel im Sinne von § 36 DGUV Vorschrift 70. Er gehört gemeldet und nicht bis zur nächsten Inspektion vertagt.
Kraftstoff, AdBlue und Kühlmittel
Dieselkraftstoff bildet bei Kälte Paraffinkristalle, die den Filter zusetzen. An öffentlichen Tankstellen bekommst du im Winter angepassten Diesel. Wenn du eine eigene Betriebstankstelle hast, frag deinen Lieferanten rechtzeitig, ab wann er Winterware liefert und welche Kältefestigkeit sie hat. Ein frischer Kraftstofffilter vor der Saison schadet nie.
AdBlue gefriert bei etwa minus elf Grad. Die Fahrzeuge sind darauf ausgelegt: Tank und Leitungen werden beheizt, und aufgetautes AdBlue kann weiter verwendet werden. Kritischer sind Vorräte auf dem Hof. Kanister und IBC-Container gehören an einen frostfreien Ort, denn gefrorene Harnstofflösung dehnt sich aus und kann volle Behälter beschädigen.
Beim Kühlmittel zählt der Frostschutz. Ein Refraktometer zeigt in Sekunden, bis zu welcher Temperatur die Mischung schützt. Mische nur nach Herstellerfreigabe nach, denn verschiedene Kühlmitteltypen vertragen sich nicht immer.
Reifen: was die StVO verlangt
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Winterreifen fahren (§ 2 Abs. 3a StVO). Als Winterreifen zählt nach § 36 Abs. 4 StVZO ein Reifen mit Alpine-Symbol, also dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.
Für Lkw der Klassen N2 und N3 sowie für Busse (M2, M3) reicht eine Teilbereifung. Winterreifen brauchen mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen. Die Lenkachse gehört also dazu. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 mm; für Schnee und Matsch reicht das in der Praxis kaum.
Prüfe beim Wintercheck deshalb nicht nur das Profil, sondern auch, welche Reifen überhaupt auf welcher Achse montiert sind. Gerade nach Reifenschäden im Sommer landen gern Ersatzreifen ohne Alpine-Symbol auf der Antriebsachse.
Sicht, Licht und Eis auf Dach und Plane
Im Winter fährst du einen großen Teil der Touren im Dunkeln. Deshalb gehört die komplette Beleuchtung in den Check, einschließlich Auflieger und Seitenmarkierungsleuchten. Wischerblätter, die schmieren, und eine Scheibenwaschanlage ohne Frostschutz sind typische Kleinigkeiten, die bei Salznebel auf der Autobahn sofort zum Sicherheitsproblem werden.
Ein eigenes Thema sind Schnee und Eis auf Dach, Plane und Kofferaufbau. Lösen sich Platten während der Fahrt, gefährden sie den nachfolgenden Verkehr, und für den Schaden haftest du. Der Fahrer muss das Fahrzeug vor der Fahrt so herrichten, dass nichts herunterfallen kann. Auf das Dach klettern sollte dafür aber niemand ohne geeignete Hilfsmittel: Die DGUV Vorschrift 70 verlangt, dass Aufstiege, Laufstege und Absturzsicherungen benutzt werden. Für den Hof lohnen sich Abräumbügel oder eine Arbeitsbühne. Bei Planenaufliegern hilft es, die Plane straff zu halten, damit sich kein Wasser sammelt, das über Nacht gefriert.
Checkliste für deinen Fuhrpark
| Prüfpunkt | Wann | Wer |
|---|---|---|
| Batterie testen, Pole reinigen | Oktober, vor dem ersten Frost | Werkstatt |
| Lufttrockner, Luftbehälter entwässern | Oktober, dann laufend | Werkstatt, Fahrer |
| Kühlmittel-Frostschutz messen | Oktober | Werkstatt |
| Kraftstofffilter, Winterdiesel klären | Oktober | Werkstatt, Disposition |
| AdBlue-Vorräte frostfrei lagern | Oktober | Lager |
| Winterreifen auf Antriebs- und Lenkachse | vor Wintereinbruch | Werkstatt |
| Licht, Wischer, Waschanlage | vor jeder Schicht | Fahrer |
| Dach und Plane frei von Eis | vor jeder Fahrt bei Frost | Fahrer |
Wichtig ist weniger, wie die Liste aussieht, sondern dass Prüfung und Mängel pro Fahrzeug dokumentiert sind. Ob du das in TADMIN oder in einer Tabelle machst: Bei einem Unfall oder einer Kontrolle kannst du so zeigen, dass du deiner Pflicht nachgekommen bist.
Was Versäumnisse kosten
Die folgenden Regelsätze stehen im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (BKatV, Anlage):
| Verstoß | Regelsatz |
|---|---|
| Fahren bei Glätte ohne Winterreifen (Nr. 5a) | 60 € |
| Wie vor, mit Behinderung (Nr. 5a.1) | 80 € |
| Halter ordnet oder lässt Fahrt ohne Winterreifen bei Glätte zu (Nr. 213a) | 75 € |
| Sicht durch Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt (Nr. 107.1) | 10 € |
| Vorgeschriebene Beleuchtung nicht betriebsbereit (Nr. 107.4) | 20 € |
Die Beträge wirken überschaubar. Teurer wird es, wenn ein Unfall passiert: Dann geht es um Schadenersatz, um Regress der Versicherung und im schlimmsten Fall um strafrechtliche Folgen.
Häufige Fragen
Reicht es, wenn der Fahrer den Wintercheck allein macht? Für die tägliche Abfahrtkontrolle ja. Batterietest, Druckluftanlage und Frostschutz gehören aber in die Werkstatt. Die jährliche Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70 muss ohnehin ein Sachkundiger übernehmen.
Muss beim Sattelzug auch der Auflieger Winterreifen haben? Nach § 2 Abs. 3a StVO zählen bei N2- und N3-Fahrzeugen die angetriebenen Achsen und die vorderen Lenkachsen. Der Auflieger ist davon nicht erfasst. Wer viel im Mittelgebirge oder in den Alpen fährt, rüstet ihn trotzdem gern aus.
Was tun, wenn AdBlue im Tank gefroren ist? Moderne Lkw heizen das System beim Start selbst auf. Zusätze oder Wasser einzufüllen ist keine gute Idee, weil das die Abgasnachbehandlung beschädigen kann.
Quellen:
- § 2 StVO (Winterreifen): gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html
- § 23 StVO (Pflichten des Fahrzeugführers): gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
- § 36 StVZO (Bereifung): gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage: gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html
- DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge": publikationen.dguv.de
- ISO 22241 (Anforderungen an AdBlue/AUS 32)
Hinweis: Stand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung; Herstellervorgaben deiner Fahrzeuge haben Vorrang.