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Tachograph & Recht 12. Oktober 2026

Was Fahrern und Unternehmern droht und wie du dein Risiko klein hältst

Fahrtenschreiber-Bußgelder: Wer zahlt wofür?

Fahrtenschreiber-Bußgelder treffen nicht nur den Fahrer: Unternehmer haften bis 30.000 Euro, wenn sie Pflichten aus Fahrpersonalgesetz und FPersV vernachlässigen. Wir zeigen, welche Verstöße teuer werden und wie du deinen Betrieb absicherst.

Fahrtenschreiber-Bußgelder: Wer zahlt wofür?
Cover: KI-generiert mit FLUX.2 [pro] von Black Forest Labs

Bei einer Kontrolle auf dem Parkplatz steht der Fahrer im Mittelpunkt. Die teureren Bescheide landen aber oft Wochen später im Büro, nämlich dann, wenn die Behörde bei einer Betriebsprüfung feststellt, dass Daten fehlen, Fahrer nicht unterwiesen wurden oder Lenkzeiten über Monate regelmäßig gerissen wurden. Wer einen kleinen oder mittleren Fuhrpark führt, sollte deshalb wissen, welche Pflichten bei ihm liegen und wie hoch der Rahmen ist.

Fahrtenschreiber-Bußgelder: der gesetzliche Rahmen

Die Bußgelder für Fahrtenschreiber- und Sozialvorschriften stehen nicht im allgemeinen Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr, sondern im Fahrpersonalgesetz (FPersG). Zwei Vorschriften sind wichtig:

Vorschrift Worum es geht Höchstbetrag Unternehmer Höchstbetrag Fahrer
§ 8 FPersG Fahrtenschreiber, Fahrerkarte, Daten, Aufbewahrung, Auskünfte 30.000 € 5.000 €
§ 8a FPersG Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006 30.000 € 5.000 €

Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) listet in § 21 im Detail auf, welche Pflichten bußgeldbewehrt sind, und verweist für die Höhe auf § 8 FPersG. Das sind die Obergrenzen. Im Einzelfall richtet sich der Betrag nach der Bedeutung des Verstoßes, dem Vorwurf und den wirtschaftlichen Verhältnissen (§ 17 Abs. 3 OWiG). Die Länder arbeiten dafür mit eigenen Bußgeldkatalogen und Regelsätzen, die je nach Fall und Zahl der betroffenen Tage stark schwanken.

Ein Punkt wird gern übersehen: Nach § 17 Abs. 4 OWiG soll die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, den jemand aus dem Verstoß gezogen hat. Reicht das Höchstmaß dafür nicht aus, darf es überschritten werden. Wer also systematisch Lenkzeiten überzieht, um eine Tour mehr zu fahren, kann am Ende mehr zahlen, als die Tabelle vermuten lässt.

Wofür der Unternehmer haftet

Als Unternehmer musst du nicht selbst am Steuer sitzen, um ein Bußgeld zu bekommen. Typische Tatbestände aus § 21 Abs. 1 FPersV und § 8a Abs. 1 FPersG:

  • Fahrtenschreiber fehlt oder wird nicht genutzt: Du sorgst nicht dafür, dass ein vorgeschriebenes Gerät eingebaut ist und benutzt wird.
  • Daten nicht kopiert: Fahrerkarten nicht spätestens nach 28 Kalendertagen, Fahrzeuge nicht spätestens nach 90 Tagen ausgelesen, keine Sicherheitskopie angelegt.
  • Daten nicht herausgegeben: Die Behörde fragt, und du kannst die Daten nicht oder nicht rechtzeitig liefern.
  • Lenk- und Ruhezeiten nicht sichergestellt: Du hast nicht dafür gesorgt, dass deine Fahrer Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten einhalten, oder lässt die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen.

Dazu kommt § 130 OWiG, die Aufsichtspflichtverletzung. Wer als Inhaber nicht die nötigen Aufsichtsmaßnahmen trifft und es deshalb zu Verstößen kommt, die bei ordentlicher Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wären, handelt selbst ordnungswidrig. Zu diesen Maßnahmen zählt das Gesetz ausdrücklich, Aufsichtspersonen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Wenn du die Disposition an einen Mitarbeiter abgibst, gibst du die Verantwortung also nicht vollständig mit ab.

Wofür der Fahrer haftet

Der Fahrer verantwortet vor allem die richtige Bedienung. Aus § 21 Abs. 2 FPersV und § 8a Abs. 2 FPersG ergeben sich unter anderem diese Fälle:

  • Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten nicht eingehalten
  • Fahrtenschreiber falsch bedient oder Zeiten nicht nachgetragen
  • Fahrerkarte nicht dabei, nicht ausgehändigt oder einem anderen überlassen
  • Ausdrucke nicht vorgelegt, etwa bei defekter Karte
  • abgelaufene Karte nicht die vorgeschriebenen 28 Kalendertage mitgeführt
  • Fahrerkarte dem Betrieb nicht zum Auslesen zur Verfügung gestellt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e FPersG)

Für Fahrer liegt die Obergrenze bei 5.000 Euro. Bei einer Kontrolle muss der Fahrer Aufzeichnungen nicht nur für den Kontrolltag vorlegen können, sondern für den laufenden Tag und die vorausgehenden 56 Tage (Art. 36 VO (EU) 165/2014 in der Fassung der VO 2020/1054). Fehler aus diesem Zeitraum fallen also auch Wochen später noch auf.

Praxis-Tipp: Fahrer- und Unternehmerverstöße hängen oft zusammen. Fährt ein Fahrer regelmäßig ohne gesteckte Karte, fragt die Behörde bei der Betriebsprüfung, warum das niemandem aufgefallen ist.

Manipulation ist kein Bußgeldthema mehr

Magnete am Geber, Zusatzmodule im Kabelbaum oder Software, die die Aufzeichnung verfälscht: Hier bewegst du dich schnell außerhalb des Ordnungswidrigkeitenrechts. Wer den Aufzeichnungsvorgang durch eine störende Einwirkung beeinflusst, kann sich wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB strafbar machen. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, schon der Versuch ist strafbar. Wer so etwas im eigenen Fuhrpark entdeckt, sollte das Fahrzeug sofort aus dem Verkehr nehmen und eine anerkannte Werkstatt einschalten.

So hältst du das Risiko klein

Die meisten Bußgelder gegen Unternehmer entstehen nicht aus Absicht, sondern aus fehlender Organisation. Vier Dinge helfen:

  1. Feste Download-Termine: Fahrerkarten wöchentlich oder alle zwei Wochen, Fahrzeuge monatlich. Damit bleibst du sicher unter 28 und 90 Tagen.
  2. Auswertung statt Ablage: Schau dir die Verstoßberichte an und sprich Fahrer zeitnah an. Halte fest, wann du wen unterwiesen hast.
  3. Disposition realistisch planen: Wer Touren so legt, dass Pausen und Ruhezeiten machbar sind, entlastet Fahrer und sich selbst. Ein Tourenplan, der nur mit Lenkzeitüberschreitung aufgeht, ist im Zweifel dein Problem.
  4. Unterlagen griffbereit: Downloads, Sicherheitskopien, Ausdrucke und Unterweisungsnachweise so ablegen, dass du sie bei einer Anfrage innerhalb der Frist liefern kannst.

Wenn du Fahrer, Fahrzeuge und Fristen ohnehin in TADMIN pflegst, kannst du die Termine für Downloads und Unterweisungen dort mit erfassen, damit sie nicht im Tagesgeschäft verloren gehen.

Häufige Fragen

Kann ich ein Bußgeld meines Fahrers übernehmen? Zahlen kannst du es, an der Verantwortung des Fahrers ändert das nichts. Steuerlich und arbeitsrechtlich ist das eine eigene Frage, die du mit deinem Steuerberater klären solltest.

Bekomme ich als Unternehmer automatisch ein Bußgeld, wenn mein Fahrer eines bekommt? Nein. Die Behörde prüft getrennt, ob du deine eigenen Pflichten erfüllt hast. Häufen sich Verstöße eines Fahrers, wird sie aber genau danach fragen.

Wie lange zurück darf die Behörde bei einer Betriebsprüfung schauen? So weit, wie Daten vorhanden sein müssen. Deshalb ist die saubere Archivierung der Downloads wichtig: Was fehlt, ist selbst ein Verstoß.


Quellen:

Hinweis: Stand Oktober 2026. Die konkreten Regelsätze legen die Länder fest. Keine Rechtsberatung.

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