Handwerkerregelung, 100-km-Umkreis, Werkverkehr: wann dein Fahrzeug ohne Tacho fahren darf und wo die Ausnahme endet
Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht 2026
Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht sparen Kosten und Papierkram, wenn sie wirklich greifen. Wir zeigen, welche Regeln für Fahrzeuge bis 3,5 und bis 7,5 Tonnen gelten, wie die Handwerkerregelung funktioniert und an welchen Stellen Betriebe bei Kontrollen am häufigsten danebenliegen.

Ein Elektrobetrieb mit vier Transportern und einem 7,5-Tonner, eine Bäckerei mit zwei Lieferwagen, ein Garten- und Landschaftsbauer mit Pritsche und Anhänger: In all diesen Betrieben stellt sich irgendwann die Frage, ob für ein Fahrzeug ein Fahrtenschreiber nötig ist. Die Antwort hängt selten nur am Gewicht. Entscheidend ist, wer fährt, was transportiert wird und wie weit die Fahrt geht. Wer die Ausnahmen kennt, spart Geräte, Fahrerkarten und Aufzeichnungen. Wer sie zu großzügig auslegt, riskiert bei einer Kontrolle Bußgelder für Fahrer und Betrieb.
Ausnahmen von der Fahrtenschreiberpflicht: die drei Prüffragen
Der Fahrtenschreiber ist kein Selbstzweck. Er ist das Messgerät für die Lenk- und Ruhezeiten nach der EU-Verordnung 561/2006. Fällt eine Fahrt nicht unter diese Verordnung, braucht es für sie auch keinen Fahrtenschreiber. Deshalb führt die Prüfung immer über die gleichen drei Fragen:
- Wie schwer ist das Fahrzeug? Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse, bei Gespannen die Summe aus Zugfahrzeug und Anhänger.
- Wohin geht die Fahrt? Inland, grenzüberschreitend oder als Kabotage im Ausland. Seit dem 1. Juli 2026 gelten bei grenzüberschreitenden Fahrten andere Schwellen als im Inland.
- Was wird transportiert und von wem? Hier liegen die meisten Ausnahmen: eigenes Werkzeug und Material, selbst hergestellte Ware, landwirtschaftliche Güter oder Fahrten, bei denen das Fahren nur Nebensache ist.
Erst wenn alle drei Fragen beantwortet sind, weißt du, ob ein Fahrtenschreiber laufen muss, ob handschriftliche Aufzeichnungen reichen oder ob gar nichts zu dokumentieren ist.
Gewichtsklassen im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die Grundregeln. Sie ersetzt nicht den Blick auf die Einzelausnahmen weiter unten, gibt dir aber eine schnelle Einordnung deiner Fahrzeuge.
| Zulässige Gesamtmasse | Grundregel | Wichtigste Ausnahme |
|---|---|---|
| über 2,5 bis 3,5 t, grenzüberschreitend oder Kabotage | EU-Lenkzeiten und Fahrtenschreiber seit 01.07.2026 | Werkverkehr, wenn Fahren nicht die Haupttätigkeit ist, ohne Kilometergrenze |
| über 2,8 bis 3,5 t, nur Inland | nationale Lenkzeiten nach FPersV, Aufzeichnung per Tageskontrollblatt oder vorhandenem Gerät | Werkzeug, Material und eigene Ware, wenn Fahren nicht die Haupttätigkeit ist, ohne Kilometergrenze |
| über 3,5 bis 7,5 t | EU-Lenkzeiten und Fahrtenschreiber | Handwerkerregelung im Umkreis von 100 km um den Betriebssitz |
| über 7,5 t | EU-Lenkzeiten und Fahrtenschreiber | keine Handwerkerregelung, nur Sonderfälle wie Landwirtschaft oder Versorgungsbetriebe |
Ein Fallstrick steckt schon in der ersten Spalte: Hängst du an einen 3,5-Tonner einen Anhänger, zählt die Kombination. Aus einem Fahrzeug ohne Pflichten wird so schnell eines über 3,5 Tonnen, und dann gilt der 100-km-Umkreis.
Die Handwerkerregelung genau gelesen
Die bekannteste Ausnahme steht in Artikel 3 Buchstabe aa der Verordnung 561/2006 und für das Inland zusätzlich in § 1 Absatz 2 der Fahrpersonalverordnung. Sie gilt für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und hat mehrere Bedingungen, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen.
Was transportiert wird: Erfasst sind Material, Ausrüstung und Maschinen, die der Fahrer für seine eigene berufliche Tätigkeit braucht, außerdem die Auslieferung von Waren, die im Betrieb handwerklich hergestellt wurden. Der Elektriker, der mit Kabeln und Werkzeug zur Baustelle fährt, ist das typische Beispiel. Die reine Materiallieferung an eine Baustelle, an der dein Fahrer selbst nicht arbeitet, fällt nach Auffassung der Aufsichtsbehörden nicht darunter.
Wer fährt: Das Lenken darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein. Eine feste Prozentgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob die handwerkliche Arbeit vor Ort zeitlich überwiegt. Ein Monteur, der morgens 40 Minuten zur Baustelle fährt und dort sieben Stunden arbeitet, ist klar auf der sicheren Seite. Ein Mitarbeiter, der den ganzen Tag Filialen beliefert, nicht.
Wie weit: Bei Fahrzeugen über 3,5 bis 7,5 Tonnen gilt die Ausnahme nur im Umkreis von 100 Kilometern um den Standort des Betriebs. Die bayerische Gewerbeaufsicht spricht ausdrücklich von 100 Kilometern Luftlinie um den Betriebssitz. Die Straßenkilometer können also deutlich mehr sein. Verlässt das Fahrzeug den Umkreis, muss der Fahrtenschreiber laufen, und die EU-Lenkzeiten gelten für die ganze Fahrt.
Wofür: Die Beförderung darf nicht gewerblich sein. Gemeint ist damit Güterkraftverkehr für Dritte gegen Entgelt, nicht jede Fahrt eines Gewerbebetriebs. Sonst liefe die Ausnahme ins Leere.
Tipp für Werkstätten: Nach den mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmten Hinweisen vom März 2026 können Kfz-, Karosserie- und Lackierbetriebe den notwendigen Transport der zu reparierenden Kundenfahrzeuge ebenfalls unter die Handwerkerregelung fassen. Die Bedingungen bleiben gleich: 100 Kilometer, kein Transport für Dritte, Fahren nicht als Hauptaufgabe.
Weitere Ausnahmen, die kleine Fuhrparks kennen sollten
Neben der Handwerkerregelung gibt es eine lange Liste von Sonderfällen. Viele davon betreffen Behörden, Rettungsdienste oder den Linienverkehr. Für gewerbliche Fuhrparks sind vor allem diese relevant:
| Ausnahme | Bedingungen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Land-, Forst-, Garten- und Fischereibetriebe | Güterbeförderung im Rahmen der eigenen Tätigkeit, Umkreis 100 km | § 18 Abs. 1 Nr. 2 FPersV |
| Alternative Antriebe | Erdgas, Flüssiggas oder Elektro, bis 7,5 t inklusive Anhänger, Umkreis 100 km | § 18 Abs. 1 Nr. 6 FPersV |
| Versorgungs- und Instandhaltungsbetriebe | Wasser, Gas, Strom, Kanalisation, Straßenunterhaltung, Hausmüll, Telekommunikation | § 18 Abs. 1 Nr. 8 FPersV |
| Zustellung im Universaldienst | bis 7,5 t, Umkreis 100 km, Fahren nicht Haupttätigkeit | § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV |
| Langsame Fahrzeuge | bauartbedingt höchstens 40 km/h | Art. 3 b VO 561/2006 |
| Pannenhilfe | Spezialfahrzeuge, Umkreis 100 km | Art. 3 f VO 561/2006 |
| Nichtgewerbliche Beförderung | bis 7,5 t, zum Beispiel ein privater Umzug | Art. 3 h VO 561/2006 |
Interessant für Betriebe, die gerade auf E-Transporter oder kleine E-Lkw umstellen, ist die Ausnahme für alternative Antriebe. Sie hängt allerdings an der gleichen 7,5-Tonnen-Grenze und am 100-km-Umkreis wie die Handwerkerregelung.
Die häufigsten Fallstricke in der Praxis
Bei Kontrollen scheitern Ausnahmen selten am Grundsatz, sondern an Details. Diese Punkte solltest du im Betrieb klären:
- Gemischte Wochen: Fährt jemand an einem Tag einen ausgenommenen Transporter und an einem anderen den Lkw mit Fahrtenschreiber, zählt die Fahrt mit dem ausgenommenen Fahrzeug als andere Arbeit. Sie muss nach Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung 561/2006 nachgetragen werden.
- Radius verlassen: Eine einzige Fahrt über den 100-km-Umkreis hinaus reicht, damit für sie der Fahrtenschreiber laufen muss. Dann verlangen Kontrolleure Nachweise für den Kontrolltag und die vorangegangenen 56 Kalendertage.
- Fahrer mit wechselnden Rollen: Der Monteur, der in der Hochsaison plötzlich nur noch ausliefert, erfüllt die Bedingung zur Haupttätigkeit in dieser Zeit womöglich nicht mehr.
- Arbeitszeit bleibt Arbeitszeit: Eine Ausnahme von den Lenkzeiten befreit nicht vom Arbeitszeitgesetz. Für angestellte Fahrer gelten die täglichen Höchstarbeitszeiten weiter.
- Nationale Aufzeichnung bis 3,5 t: Im Inland müssen Fahrer von Fahrzeugen über 2,8 bis 3,5 Tonnen ohne Ausnahme ihre Zeiten täglich aufzeichnen, wenn kein Gerät verbaut ist, zum Beispiel per Tageskontrollblatt.
Es hilft, für jedes Fahrzeug einmal schriftlich festzuhalten, unter welche Regel es fällt und warum. Wenn du deinen Fuhrpark in TADMIN verwaltest, kannst du diese Einordnung direkt am Fahrzeug hinterlegen. So sieht die Disposition sofort, welches Fahrzeug für eine längere Tour einen laufenden Fahrtenschreiber braucht.
Häufige Fragen
Darf ich einen vorhandenen Fahrtenschreiber ausgeschaltet lassen, wenn eine Ausnahme greift? Bei Fahrzeugen über 2,8 bis 3,5 Tonnen im Inland muss ein verbautes Gerät nach Auskunft der Gewerbeaufsicht nicht betrieben werden, wenn die Handwerkerregelung greift. Bei schwereren Fahrzeugen gilt das nur innerhalb des 100-km-Umkreises. Sobald du ihn verlässt, muss das Gerät laufen.
Wie wird der 100-km-Umkreis gemessen? Vom Standort des Betriebs aus, nach Angabe der bayerischen Gewerbeaufsicht als Luftlinie. Laut Zentralverband des Handwerks wird seit 2019 nicht mehr ab der Gemeindegrenze gemessen.
Gilt die Handwerkerregelung auch für Fahrten ins Ausland? Ja, sie stammt aus dem EU-Recht. Für grenzüberschreitende Fahrten mit Fahrzeugen über 2,5 bis 3,5 Tonnen gibt es zusätzlich die Werkverkehrsausnahme ohne Kilometergrenze, sofern Fahren nicht die Haupttätigkeit ist.
Muss ich eine Ausnahme bei einer Kontrolle nachweisen? Ein Formular gibt es dafür nicht. Du solltest aber erklären können, warum die Ausnahme greift, etwa mit Auftrags- oder Baustellenunterlagen, die zeigen, dass dein Fahrer vor Ort gearbeitet hat.
Quellen:
- Fahrpersonalverordnung § 1 (Anwendungsbereich, Handwerkerausnahme bis 3,5 t): gesetze-im-internet.de/fpersv/__1.html
- Fahrpersonalverordnung § 18 (nationale Ausnahmen nach Art. 13 VO 561/2006): gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006, konsolidierte Fassung: eur-lex.europa.eu
- Bayerische Gewerbeaufsicht, Handwerksbetriebe und EG-Kontrollgerät (Stand 01/2025): gewerbeaufsicht.bayern.de
- Zentralverband des Deutschen Handwerks, Lenk- und Ruhezeiten und Tachographenpflicht (Stand 03/2026): zdh.de
Hinweis: Stand Oktober 2026. Die Auslegung im Einzelfall liegt bei den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder. Keine Rechtsberatung.