Die Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1) schreiben vor, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden und die Dokumentation mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden muss. TADMIN erfüllt diese Vorgabe für alle Beteiligten vertraulich.
Da unsere Dokumentenfunktion sehr flexibel ist, kann man ganz einfach eigene Kategorien erstellen. Dies bietet die Möglichkeit: Betriebsanweisungen oder Fahrerhandbücher bereitzustellen. Hier kann man sogar die bewährten Funktionen aus unserem TADMIN Dokumenten-Tool nutzen, wie zum Beispiel die Lesebestätigung.